Der Bundesrat hat am 23.11.2018 das sog. Familienentlastungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht u. a. folgende steuerliche Entlastungen vor:
- Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.168 € (2019) und 9.408 € (2020)
- Ausgleich der sog. „kalten Progression“ durch anpassung des Steuertarifs
- Anhebung des Kindergeldes um 10 € ab dem 1. Juli 2019; es beträgt dann 204 € für das erste und zweite Kind, 210 € für das dritte Kind und 235 € ab dem vierten Kind
- Anhebung des als außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Unterhaltshöchstbetrages entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrages auf 9.168 € (2019) und 9.408 € (2020)