Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung eines nachehelichen Unterhalts
Die Zahlungen von Trennungs- oder nachehelichem Unterhalt an den dauernd getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartner können Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuer darstellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Zahlungsempfänger diesen Betrag in seiner Einkommensteuererklärung als sog. „sonstige Einkünfte“ versteuert. Hierzu muss der Zahlende den Sonderausgabenabzug beantragen und auch die Zustimmung des Zahlungsempfängers vorlegen, dass dieser die erhaltenen [...]