Kein Vorsteuerabzug für unentgeltliche Wohnraumüberlassung an GGF
Überlässt der Unternehmer einem Geschäftsführer unentgeltlich einen Wohn-Pavillon einschließlich Einrichtung, liegt dies auch dann nicht im überwiegend unternehmerischen Interesse, wenn einkommensteuerrechtlich die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben wären (BFH, Urteil v. 8.10.2014 - V R 56/13; veröffentlicht am 3.12.2014). In Bezug auf unentgeltliche Wertabgaben gilt nach neuerer Rechtsprechung des BFH, dass eine [...]