Keine Steuerfreiheit für Streubesitzdividenden mehr
Dividenden, die Körperschaften aus Beteiligungen vereinnahmen, sind grundsätzlich steuerfrei (§ 8b KStG). Künftig gibt es keine Steuerfreiheit mehr bei sog. "kleinen Beteiligungen" (Beteiligung < 10 %). Informieren Sie sich rechtzeitig über Details zu der Neuregelung.