Neues Urteil zur Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten
Seit der verschärfenden Neuregelung des Einkommensteuergesetzes zur Ansetzbarkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen landen zahlreiche Fälle in Bezug auf Scheidungskosten vor den deutschen Finanzgerichten. In einem nunmehr aktuellen Fall des Finanzgerichts Köln (FG) am 13.1.2016 machte eine Steuerpflichtige für 2014 in ihrer Einkommensteuererklärung ca. 2.400 € Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren als Scheidungskosten geltend. [...]