Überschuldung des Nachlasses kann Anfechtung einer Erbschaft rechtfertigen
Die Erbschaft eines überschuldeten Nachlasses kann angefochten werden, wenn der Erbe aufgrund bestimmter Anhaltspunkte von der Werthaltigkeit des Nachlasses ausgehen durfte, sich diese Erwartung dann aber nicht erfüllt (Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 15.05.2017, Az.: 2 Wx 109/17).