Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung
Der BFH hat klargestellt, dass bei der Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelt die wirtschaftliche Verfügungsmacht beim Empfänger entscheidend ist. Im vorgelegten Fall hatte ein Unternehmen Umsätze, für die das Entgelt vom Leistungsempfänger per Überweisung bezahlt wurde. Das Finanzamt wollte diese Umsätze im Jahr der Wertstellung (Valutierung) der Überweisung, also dem Jahr, in dem der Betrag zinswirksam [...]