Keine Überwälzung der Leasingraten auf erkrankten Arbeitnehmer nach Ablauf der Entgeltfortzahlung
Bei erkranktem Arbeitnehmer keine Überwälzung der Leasingraten! Das Arbeitsgericht Osnabrück (Aktenzeichen 3 Ca 229/19) hat entschieden, dass eine Vertragsklausel, mit der ein erkrankter Arbeitnehmer zur Übernahme der Leasingkosten für den Zeitraum nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet wird, unwirksam ist. Nach der getroffenen Vereinbarung war der Arbeitnehmer bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z.B. wegen Elternzeit) [...]