Neuregelung des § 309 Nr. 13 BGB: Anpassung der AGB’s sowie der Ausschlussklauseln in Standard-Arbeitsverträgen erforderlich
Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts § 309 Nr. 13 BGB neu gefasst. Diese Neuregelung wirkt sich zuvorderst auf die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Mit der Neuregelung sind ab dem 01.10.2016 in nicht notariell beurkundungspflichtigen Verträgen solche AGB-Bestimmungen unwirksam, [...]