Kindergeld ab 2016 nur noch mit Steuer-IDNr
Ab 1.1.2016 ist die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr) zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Die Kindergeldberechtigten und die Kinder werden ab dem 1.1.2016 von der Familienkasse durch die an sie vergebene IdNr zu identifizieren sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu finden Sie direkt auf den Internetseiten des BZSt.