Das bayerische Landesamt für Steuern hat ein Merkblatt zu Fragen des Übergangs der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei der Erbringung von Bauleistungen herausgegeben.
Der Übergang der Steuerschuld erfolgt, wenn folgende zwei Voraussetzungen gegeben sind:
- Der Leistende Unternehmer muss eine Bauleistung erbringen. (Beachte: die Bebauung von eigenen Grundstücken zum Zwecke des Verkaufs ist keine Bauleistung)
- Der Leistungsempfänger muss nachhaltig Bauleistungen erbringen. Nachhaltige Bauleistungen liegen idR vor, wenn mindestens 10% des Weltumsatzes als Bauleistungen erbracht werden.
Als Nachweis, dass der Leistungsempfänger nachhaltige Bauleistungen erbringt, reicht nun nicht mehr die Bescheinigung nach § 48b EStG (diese gilt nur noch für Ertragsteuerliche Zwecke).
Stattdessen gibt es nun eine eigene Bescheinigung (USt 1 TG-Bescheinigung).