Für haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen – können unter weiteren Voraussetzungen – steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden:
Kosten für: |
Gesamtansatz
maximal |
Ersparnis
maximal |
haushaltsnahe Minijobs mit Haushaltsscheckverfahren (20 % von höchstens) |
2.550 €
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510 €
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Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsver-hältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen, mit einer Hilfe im Haushalt vergleichbare Aufwendungen bei Unterbringung im Heim (20 % von höchstens) |
20.000 €
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4.000 €
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Handwerkerleistungen (20 % der Arbeitsleistung von höchstens) |
6.000 €
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1.200 €
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Gesamt: |
28.550 €
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5.710 €
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Neues zur Betreuung eines Haustieres: Mit Urteil vom 3.9.2015 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres – im entschiedenen Fall einer Hauskatze – als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein kann.
Schornsteinfegerleistungen: Zuletzt hat die Finanzverwaltung Mess- oder Überprüfungsarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau sowie andere technische Prüfdienste von Schornsteinfegern nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt.
Nunmehr werden diese Aufwendungen aufgrund eines neuen BFH Urteils wieder in vollem Umfang anerkannt.