Für haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen – können unter weiteren Voraussetzungen – steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden:
Kosten für:
Gesamtansatz
maximal
Ersparnis
maximal
haushaltsnahe Minijobs mit Haushaltsscheckverfahren (20 % von höchstens)
2.550 €
510 €
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsver-hältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen, mit einer Hilfe im Haushalt vergleichbare Aufwendungen bei Unterbringung im Heim (20 % von höchstens)
20.000 €
4.000 €
Handwerkerleistungen (20 % der Arbeitsleistung von höchstens)
6.000 €
1.200 €
Gesamt:
28.550 €
5.710 €

Neues zur Betreuung eines Haustieres: Mit Urteil vom 3.9.2015 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres – im entschiedenen Fall einer Hauskatze – als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein kann.

Schornsteinfegerleistungen: Zuletzt hat die Finanzverwaltung Mess- oder Überprüfungsarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau sowie andere technische Prüfdienste von Schornsteinfegern nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt.

Nunmehr werden diese Aufwendungen aufgrund eines neuen BFH Urteils wieder in vollem Umfang anerkannt.