Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber kann es lohnenswert sein, Vergütungen in steuer-/sozialversichungsrechtlich begünstigte Lohnbestandteile aufzuteilen (sog. „Nettolohnoptimierung“).
Einen neuen Boom erlebt die Nettolohnoptimierung nach unseren Beobachtungen auch durch das Mindestlohngesetz, dass viele Arbeitgeber im Niedriglohnsektor in wirtschaftliche Probleme drängt, da eine Weitergabe der Kosten an an die Kunden häufig nicht oder nicht vollständig möglich ist.
Wenngleich es hier mit der Nettolohnoptimierung legale Möglichkeiten zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Optimierung gibt, ist Vorsicht geboten, wenn die Änderungen bei bestehenden Arbeitsverhältnissen erfolgen sollen.
Die Finanzverwaltung vertritt hier eine relativ rigide Auffassung, die sich in der jüngsten OFD-Verfügung aus NRW vom 9.07.2015 widerspiegelt.
Um Problemen bei der Neu- oder Umgestaltung von Arbeitsverträgen aus dem Weg zu gehen, gilt es, die richtigen Maßnahmen der Optimierung zu wählen und diese auch zum richtigen Zeitpunkt zu ergreifen.
Gerne Unterstützen wir Sie bei der Umgestaltung der Arbeitsverträge und ggf. der Einholung von verbindlichen Auskünften bei der Finanzverwaltung.