Bei erkranktem Arbeitnehmer keine Überwälzung der Leasingraten!

 

Das Arbeitsgericht Osnabrück (Aktenzeichen 3 Ca 229/19) hat entschieden, dass eine Vertragsklausel, mit der ein erkrankter Arbeitnehmer zur Übernahme der Leasingkosten für den Zeitraum nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet wird, unwirksam ist.

Nach der getroffenen Vereinbarung war der Arbeitnehmer bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z.B. wegen Elternzeit) oder für den Zeitraum ohne Lohnbezug (z.B. nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung) verpflichtet, für die Dauer der Unterbrechung der Gehaltszahlung die Leasingraten an den Arbeitgeber zu zahlen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.