Die sog. Inflationsausgleichsprämie als Teil des dritten Entlastungspakets aus dem Jahr 2022 kann noch bis 31.12.2024 steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und eine Gesamthöhe von 3.000 € (über den gesamten Zeitraum von bis 31.12.2024) nicht übersteigen darf.
Eine Pflicht zur Zahlung bzw. Gewährung gibt es für den Arbeitgeber jedoch nicht. Die Prämie kann auch in Teilbeträgen gezahlt werden. Die Höhe kann der Arbeitgeber wählen.
Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen werden erhaltene Prämienzahlungen nicht leistungskürzend angerechnet, wie es z.B. bei Weihnachts- oder Urlaubsgeld der Fall ist.
Wenn Sie Ihren Arbeitnehmern diese Prämie steuer- / SV-frei auszahlen möchten, empfehlen wir, eine schriftliche Information an die Arbeitnehmer. Gerne unterstützen wir Sie dabei.