Gesetzgebung:

neue GWG Grenze 800 Euro ab 2018

Der Bundesrat hat am 02.06.2017 dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zugestimmt (BR-Drucks. 366/17 (Beschluss).

Damit wird u.a. ab 2018 die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 € erhöht.