Die Anpassung von Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundesweit. Bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung wird zwischen alten und neuen Bundesländern unterschieden. Folgend die geplanten Werte für 2024.
monatlich | jährlich | |
Kranken-/Pflegeversicherung | 5.175,00 € | 62.100,00 € |
Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung* | 69.300,00 € | |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (alte BL) |
7.550,00 € | 90.600,00 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung (neue BL) |
7.450,00 € | 89.400,00 € |
*) die besondere Versicherungspflichtgrenze wird auf 62.100 € festgesetzt. Sie gilt für besondere Fälle, insb. Beschäftigte, die zum 31.12.2002 wegen überschreiten der Jahresentgeltgrenze bereits versicherungsfrei waren |
Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung soll monatlich 3.535 € betragen und gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern. Für die neuen Bundesländer ist eine Anpassung auf 3.465 € (RV ALV) monatlich vorgesehen.