Die Anpassung von Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundesweit. Bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung wird zwischen alten und neuen Bundesländern unterschieden. Folgend die geplanten Werte für 2024.

 

    monatlich  jährlich
Kranken-/Pflegeversicherung     5.175,00 €    62.100,00 €
Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung*    69.300,00 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung
(alte BL)
    7.550,00 €    90.600,00 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung
(neue BL)
    7.450,00 €    89.400,00 €
*) die besondere Versicherungspflichtgrenze wird auf 62.100 € festgesetzt. Sie gilt für besondere Fälle, insb. Beschäftigte, die zum 31.12.2002 wegen überschreiten der Jahresentgeltgrenze bereits versicherungsfrei waren

 

Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung soll monatlich 3.535 € betragen und gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern. Für die neuen Bundesländer ist eine Anpassung auf 3.465 € (RV ALV) monatlich vorgesehen.