Die OFD Karlsruhe teilte mit, dass aufgrund eines bundesweiten Fehlers in der ELStAM-Datenbank bei einzelnen Arbeitnehmern die Steuerklasse 3 in Steuerklasse 4 geändert wurde.
Die OFD führt in einer Mitteilung vom 18.09.2015 hierzu weiter aus:
- Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank wurde für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 4 geändert und deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt.
- Die Finanzämter können die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen und aufgreifen, sondern sind auf die Hinweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen.
- Deshalb müssen zur Fehlerberichtigung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die feststellen, dass bei der Lohnabrechnung die falsche Steuerklasse zugrunde gelegt wurde, die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen.
- Zu Beginn des auf die Antragsstellung folgenden Monats erhalten die Arbeitgeber die dann wieder zutreffende Steuerklasse elektronisch mitgeteilt.
- Um bis zu diesem Zeitpunkt den richtigen Lohnsteuerabzug zu gewährleisten und einen finanziellen Nachteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vermeiden, erhalten diese zusätzlich von ihrem Wohnsitzfinanzamt eine Papierbescheinigung mit der zutreffenden Steuerklasse zur Abgabe beim Arbeitgeber.
- Diese Bescheinigung tritt für den Arbeitgeber vorübergehend an die Stelle der elektronischen ELStAM. Die auf der Bescheinigung eingetragene Steuerklasse ist für den Lohnsteuerabzug maßgebend.
Bereits im Januar 2015 kam es zu fehlerhaften Daten in der ELStAM Datenbank.
Wir empfehlen unseren Mandanten und Arbeitgebern Ihre Arbeitnehmer auf die regelmäßige Kontrolle Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung hinzuweisen, um rechtzeitig reagieren zu können. Es ist dabei jedoch der Hinweis erforderlich, dass betroffene Arbeitnehmer selbst tätig werden müssen. Arbeitgeber sind regelmäßig nicht ermächtigt, für Arbeitnehmer vor der Finanzverwaltung aufzutreten.