Wie bereits aus verschiedenen Pressemitteilungen zu entnehmen war, übt das BVerfG Kritik an der derzeit bestehenden Begünstigung der Schenkung oder Vererbung von Betriebsvermögen.
Wir raten zu schnellem Handeln, wenn eine Unternehmensnachfolge ohnehin alsbald ansteht.
Nutzen Sie nicht nur steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.