Nach Auffassung der Finanzverwaltung (BMF v. 19.4.2013) mindern nur pauschale Nutzungsentgeltanteile den Sachbezugswert (1 % Pauschale). Eine Minderung bei Kostentragung von Verbrauchskosten (z.B. Benzin) ist nicht gegeben.
Als angestellter GGF können Sie jedoch anderen günstige Gestaltungsoptionen auf Grundlage jüngster Rechtsprechung anwenden.
Sprechen Sie mit uns über die Voraussetzungen im Einzelfall.