Finale Betriebsstättenverluste in Deutschland berücksichtigungsfähig
Gem. dem jüngsten BFH-Urteil (Az I R 48/11) können Betriebsstättenverluste in Deutschland berücksichtigungsfähig sein, wenn diese final sind und im Belegenheitsstaat der Betriebsstätte aus tatsächlichen Gründen keine Berücksichtigung mehr erfolgt bzw. erfolgen kann.