Abfärbetheorie gewerblicher Tätigkeit auf selbständige Tätigkeit
Selbständig tätige Personengesellschaften (insb. GbR, Partnerschaft) erzielen grundsätzlich keine gewerblichen Einkünfe nach § 15 EStG, sondern nach § 18 EStG. In der Praxis wesentliche Folge ist, dass mangels Vorliegen eines Gewerbebetriebes auch keine Gewerbesteuer zu zahlen ist. Dies gilt allerdings nicht mehr, wenn in einem gewissen Umfang gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Dies [...]