Abgeltungssteuer für Zinserträge aus Darlehensverträgen mit nahen Angehörigen
Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Abgeltungssteuer auf solche Zinserträge von nahen Angehörigen nicht anwendbar, es hat eine Versteuerung nach dem persönlichen (meist höheren) Steuersatz zu erfolgen. Hiergegen ist ein Verfahren vor dem BFH anhängig (VIII R 8 / 14).