Zeitwertkonten auch für GGF
Beim BFH sind mehrere Verfahren anhängig (z.B. VI R 23/13), die sich mit der Frage beschäftigen, ob auch Geschäftsführer (und GGF) Zeitwertkontenvereinbarungen mit steuerlicher Wirksamkeit treffen können. Mehrer Finanzgerichte haben dies bereits bejaht.