Erleichterung bei Dokumentationspflichten nach MiLoG (MindestlohnG)
Veröffentlichung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Hieraus ergeben sich folgende Erleichterungen Absenkung der Einkommensschwelle von 2.958 € auf 2.000 €: die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz entfällt künftig grundsätzlich, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und auch tatsächlich gezahlt wurde (innerhalb der letzten 12 Monate). [...]