Darlehen zwischen nahen Angehörigen
Seit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 unterliegen Kapitaleinkünfte grundsätzlich einem begünstigten pauschalen Abgeltungssteuersatz von (25 % + SolZ). In § 32d Abs. 2 EStG sind jedoch Ausnahmen geregelt, nach denen unter anderem Zinserträge für Darlehen unter nahen Angehörigen nicht abgeltend besteuert werden, wenn die Zinsaufwendungen beim Schuldner als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar [...]