Elektronische Entgeltunterlagen gem Beitragsverfahrensverordnung
Elektronische Entgeltunterlagen Ergänzende Unterlagen zu den Entgeltunterlagen sind grundsätzlich bereits seit dem 1.1.2022 in elektronischer Form zu führen. Die Speicherung der Unterlagen soll in analoger Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) erfolgen, soweit keine abweichenden Bestimmungen im Bereich der Sozialversicherung dem [...]