Das BMF hat in einem Schreiben vom 14.10.15 zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen zu nachfolgenden Punkten Stellung genommen:
- Was fällt unter den Begriff der Betriebsveranstaltung?
- Was sind einem Arbeitnehmer individuell zurechenbare Zuwendungen und was gehört zum „Veranstaltungsrahmen“?
- Wer ist Arbeitnehmer?
- Wie ist der Freibetrag von 110 € zu berechnen?
- Wie erfolgt die Besteuerung ?
- Was geschieht mit Reisekosten, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung anfallen?
Sprechen Sie uns vor der Durchführung von Betriebsveranstaltungen an, um ggf. die Budgetplanung entsprechend zu gestalten.