Stehen Pensionszusagen unter Vorbehalt ist die Bildung einer Pensionsrückstellung genau zu prüfen.
Der BFH entschied nun über eine Pensionszusage, bei der der Arbeitgeber zu Zusagenhöhe nach einseitigem Ermessen ändern konnte (also auch mindern).
Aufgrund dieses Vorbehalts wurden die gebildeten Pensionsrückstellungen vom Finanzamt nicht anerkannt. Dem stimmte nun auch der BFH zu, weil von einem steuerschädlichen Vorbehalt auszugehen.
Hinweis: Es können durchaus Vorbehalte ohne Steuerschädlichkeit vereinbart werden, solange dies auf die arbeitsrechtlich anerkannten Tatbestände begrenzt ist.