Besteuerung von Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen unter Ansatz des halben Listenpreises bzw. der Anschaffungskosten § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG.
Anwendungsbereich
- Elekrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 angeschafft werden / wurden
- Weiteranwendung der Begünstigung, wenn das Fahrzeug über den 31.12.2021 genutzt wird
- 1% – Methode (Privatfahrten), Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten
Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Lieferung
- bei Kauf: Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr
- bei Leasing: Überlassung durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer
- Vereinfachungsregelung: erstmalige Überlassung an Arbeitnehmer (BMF
Anforderung an extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
- Kohlendioxidemission von maximal 50 Gramm je gefahrenem Kilometer oder
- Reichweite von mindestens 40 Kilometern bei ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine
Kontaktieren Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.