Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen für Mieter
Auch Mieter können derlei Kosten steuerlich in Abzug bringen, wenn die weiteren Voraussetzungen nach §35a EStG gegeben sind. Hierzu hat der BFH am 20.4.23 entsprechende Ausführungen gemacht. So stand es nach dem Beschluss des BFH einem Abzug nicht entgegen, dass Schneeräumen und Gartenpflege als haushaltsnahe Dienstleistungen durch Personen erledigt wurde, die zu den Klägern oder [...]