Richtsatzsammlung auf dem Prüfstand
Im Ausgangsverfahren wurde der Kläger als Betreiber einer Diskothek geschätzt, da seine Kassenführung formell ordnungswidrig war. Im Klageverfahren übte das FG Hamburg seine eigene Schätzungsbefugnis aus (FG Hamburg, Urteil v. 13.10.2020 - 2 K 218/18). Diese Schätzung beanstandet der Kläger mit seiner erneuten Revision, da er die Richtsatzsammlung als keine tragfähige Schätzgrundlage ansieht. Dem hat [...]