Inflationsausgleich in der Einkommensteuer
Der steuerliche Grundfreibetrag wurde bereits 2023 auf 10.908 € angehoben, für 2024 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 11.604 € (23.208 € für Eheleute, bei Zusammenveranlagung). Der Einstiegssteuersatz von 14 % greift sodann erst bei übersteigen des zu versteuernden Einkommens über den Grundfreibetrag. Eltern erhalten in 2024 einen erhöhten Kinderfreibetrag. Dieser stieg zum Januar 2023 auf [...]