Bei Dauernachtarbeit erhöht sich Nachtarbeitszuschlag auf 30%
Nachtarbeitnehmer haben bei fehlenden tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Regelmäßig ist dabei ein Zuschlag in Höhe von 25% auf den Bruttostundenlohn beziehungsweise die entsprechende Anzahl freier Tage für die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 [...]