Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Vollziehung des Solidaritätszuschlags aus einem Bescheid in voller Höhe aufgehoben. Nach Auffassung des Senats bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Bescheides.
Dies ist nicht das erste mal, dass sich das FG mit dem SolZ beschäftigt. Ein Vorlageverfahren aus 2013 wird beim BVerfG unter dem Az. 2 BvL 6/14 geführt.
Steuerpflichtige haben in dieser Sache jedoch nichts zu unternehmen, da Steuerbescheide diesbezüglich grundsätzlich unter einem Vorläufigkeitsvermerk stehen.