Reform des Nachweisgesetzes
Das Nachweisgesetz existiert bereits seit 1995. Darin ist die Verpflichtung für Arbeitgeber festgelegt, die wesentlichen Bedingungen von Arbeitsverträgen schriftlich festzuhalten.
In der Praxis fand das Nachweisgesetz jedoch kaum Beachtung, da Sanktionen bei Verstößen nicht vorgesehen waren.
Mit der Reform des Nachweisgesetzes hat sich dies geändert.
Für Arbeitgeber besteht fortan die Pflicht, folgende Arbeitsbedingungen zwingend festzuhalten (Ausschnitt):
- Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen
- Dauer der Probezeit
- Vergütung Überstunden
- Fälligkeit Arbeitsentgelt und Auszahlungsform
- Ruhepausen und Ruhezeiten sowie Schichtsystem etc.
- Einzelheiten zur Arbeit auf Abruf
- Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
- Anspruch auf Fortbildung
- bAV: Name und Anschrift des Versorgungsträgers
- Anzuwendende Verfahren bei Kündigung (mind. Schriftformerfordernis, Kündigungsfristen, Frist Erhebung Kündigungsschutzklage)
- und weitere
Diese Änderungen sind zum 1.8.2022 in Kraft getreten. Wir empfehlen dringend, die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu prüfen und auf aktuellen Stand zu bringen.