Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz als verfassungwidrig verworfen hat, wurde nun eine Reform des Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuergesetzes beschlossen.
Wesentlich ist die Änderung der Besteueuerung bzw. Freistellung der Übertragung von Unternehmensvermögen.
Im Grundsatz gilt nun: je größer das Betriebsvermögen, desto geringer die Verschonung bei der Besteuerung (sog. Verschonungsabschmelzungsmodell).