Alle wichtigen Informationen zu E-Rechnungen haben wir für Sie als Mandanten unserer Kanzlei zusammengefasst.
Buchhaltung bei HSF mit Belegverwaltung Online
Sie sind Unternehmer und haben uns mit der Buchführung beauftragt?
Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung für Unternehmer, ab 1.1.2025 grundsätzlichen E-Rechnungen anzunehmen, erhalten Sie über die Belegverwaltung Online im Agenda-Unternehmens-Portal automatisch die Möglichkeit, auch
E-Rechnungen (in den zulässigen Formaten „XRechnung“ und „ZUGFeRD“) hochzuladen.
Bitte beachten Sie, dass PDF-Rechnungen nicht die Voraussetzung einer elektronischen Rechnung erfüllen.
Sollten Sie ausnahmsweise Ihre Belege bisher noch in Papierform bei uns einreichen, sprechen Sie und bitte an, damit wir spätestens 2.1.2025 die Belegverwaltung Online für Sie einrichten können!
Optional können Sie über Agenda den „Invoice-Hub“ zu derzeit 3 € / Monat beauftragen.
Dabei erhalten Sie ein Mail-Postfach, über dass Sie alle E-Rechnungen empfangen und automatisch an die Buchhaltung zur weiteren Be- und Verarbeitung bei uns übermitteln können.
Die Bestellung des „Invoice-Hub“ nehmen Sie bitte hier vor.
E-Rechnungs-Pflicht ab 1.1.2025 / Unsere Honorarrechnungen
Auch wir als Ihr Dienstleister sind von der E-Rechnungspflicht betroffen. D.h., dass Sie ab dem kommendem Jahr E-Rechnungen von uns im Format „ZUGFeRD“ erhalten, wenn Sie ein Unternehmer sind, der zum elektronischen Empfang von E-Rechnungen verpflichtet ist.
E-Rechnungs-Pflicht ab 1.1.2025 / Rechnungen erstellen
Sie müssen E-Rechnungen in einem zulässigen Format erstellen und haben noch keine geeignete Software-Lösung? Dann ist Agenda-Faktura eventuell eine Lösung für Sie. Nähere Informationen erhalten Sie hier.