Versenden Behörden Verwaltungsakte, z.B. Steuerbescheide, so geschieht dies derzeit noch in der Mehrzahl der Fälle auf dem Postweg mit „einfachem“ Brief, also ohne eine konkrete Möglichkeit der Nachverfolgung, wann der Brief beim Empfänger eingegangen ist.

 

Aus diesem Grund gibt es eine gesetzliche Regelung, wann der Brief beim Empfänger eintrifft (Vermutung).

 

Diese Frist betrug in der Vergangenheit 3 Tage. Da jedoch im Sommer 2024 die Laufzeitvorgaben verlängert wurden, wurden auch die Vermutungsregelung für die Zustellung von Verwaltungsakten von 3 auf 4 Tage verlängert.

 

Die Neuerung gilt für Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.2024 versendet werden.