Die „Düsseldorfer Tabelle“ stellt eine bloße Richtlinie dar und dient als Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Eine bindende rechtliche Wirkung kommt ihr nicht zu. Zum 1.1.2024 betragen die Regelsätze bei einem Nettoeinkommen des/der Unterhaltspflichtigen bis 2.100 €:

 

480 € für Kinder von 0 – 5?Jahren

551 € für Kinder von 6?– 11 Jahren

645 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und

689 € für Kinder ab 18 Jahren.

 

Die Sätze steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.