Das FG Köln hat in 2023 entschieden, dass Mietzahlungen eines Arbeitnehmers den geldwerten Vorteil für einen Dienstwagen mindern können.
Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Parkplatz entgeltlich zur Verfügung gestellt und dem Arbeitnehmer einen PKW zur Privatnutzung überlassen. Der hieraus ermittelte geldwerte Vorteil kann nach Urteil des GF durch die Mietzahlung gemindert werden. Revision beim BFH ist zugelassen.