Der Steuersatz für Hörbücher sinkt ab dem 1.1.2015 grundsätzlich auf 7 % (ermäßigter Steuersatz).
Damit werden Hörbücher den entsprechenden Druckerzeugnissen grundsätzlich gleichgestellt.
Voraussetzung ist, dass das Hörbuch sich auf einem Speichermedium befindet (CD, DVD, USB-Stick o.ä.).
Nicht begünstigt sind insb.:
– Hörspiele
– Hörzeitschriften
– auf elektronischem Wege übermittelte Hörbücher (Download)