Bilanzierende Ingeniere realisieren ihre Einnahmen nicht erst bei Abnahme oder Stellung der Honorar-Schlussrechnung.
Nach einem Urteil des BFH ist bereits eine Forderung zu aktivieren, wenn ein Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI entstanden ist. Denn der Gewinn ist bereits realisiert, wenn die Leistung wirtschaftlich erfüllt ist.
Somit sind Abschlagszahlungen im Sinne § 8 Abs. 2 HOAI nicht wie Anzahlungen auf schwebende Geschäfte zu bilanzieren (BFH, Urteil v. 14.5.2014 – VIII R 25/11; veröffentlicht am 8.10.2014).