Die Bundesregierung plant eine Änderungen beim Kindergeld. Zur Vermeidung von Missbrauch soll eine gesetzliche Regelung in das Einkommensteuergesetz eingeführt werden, die die Kindergeldberechtigung von der Angabe der Identifikationsnummer abhängig macht.
So soll zur Vermeidung ungerechtfertigter Kindergeldzahlungen und Missbrauch künftig die erhaltene Identifiskationsnummer als Merkmal zur Prüfung der Kindergeldberechtigung herangezogen werden.
Kindergeldanspruch besteht dann nur noch dann, wenn die Identifikationsnummer für das Kind angegeben wird.