Informationen zum Beraterwechsel

Mit dem Steuerberater und Rechtsanwalt ist es wie mit dem Zahnarzt. Hat man erst mal einen gefunden, möchte man eigentlich nicht mehr zu einem anderen Berater wechseln.

Dennoch gibt es zahlreiche Gründe, über einen Wechsel nachzudenken:

  • Sie sind umgezogen oder haben eine neue Betriebsstätte an einem anderen Ort
  • Ihr Berater geht in den Ruhestand oder hat seine Kanzlei verkauft
  • die Beratung genügt nicht Ihrem Wachstumsgrad, der Branche oder Ihrem Spezialgebiet, es wird keine digitale Buchführung (Unternehmen online) angeboten.
  • Sie benötigen eine zweite Meinung (Zweitmeinung)
  • Sie sind mit der Leistung Ihres Beraters unzufrieden
  • Ihr Berater hat kaum Zeit für Sie
  • Sie haben keinen persönlichen Ansprechpartner
  • Termine werden nicht eingehalten
  • Sie fühlen sich nicht gut beraten

Die Entscheidung, wem Sie Ihr Vertrauen schenken und mit Ihren steuerlichen Pflichten beauftragen, obliegt ausschließlich Ihnen persönlich. Sprechen oder schreiben Sie uns gerne an, damit wir ein persönliches Gespräch vereinbaren können. Nur so können Sie feststellen, ob wir die richtige Kanzlei für Sie sind.

Wenn Sie sich für einen Wechsel entschieden haben, darf dieser natürlich nicht nachteilig für Sie ausfallen. Wir unterstützen Sie hierbei, um einen schnellen und reibungslosen Übergang zu schaffen. Auf Wunsch bereiten wir alle notwendigen Schritte vor:

  • Kontaktaufnahme bei dem alten Berater
  • Widerruf von Vollmachten
  • Neuausstellung von Vollmachten
  • Veranlassung des Datentransfers

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Beraterwechsel (FAQ)

1. Kann man einfach seinen Berater wechseln?

Ja, Sie können Ihren Berater grundsätzlich jederzeit wechseln, wenn Sie mit den erbrachten Dienstleistungen unzufrieden sind oder sogar das Vertrauen zu Ihrem Steuerberater verloren haben. Der Kanzleiwechsel kann auch unterjährig durchgeführt werden und ist somit jederzeit möglich.

2. Kann man den mit dem alten Berater geschlossenen Steuerberatervertrag kündigen?

Ja, Sie können den Vertrag in der Regel sogar mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Berater verloren haben. Vereinbarte längere Kündigungsfristen entsprechen nicht unserem Berufsstand.

3. Wird der alte Steuerberater Probleme – zum Beispiel bei der Herausgabe der Unterlagen und Daten – bereiten ?

Nein. Für Steuerberater gibt es Berufspflichten, die im Steuerberatergesetz verankert sind. Unter anderem wird dort die Kollegialität unter Steuerberatern genannt. Das verpflichtet die Steuerberater untereinander, dass ein reibungsloser Übergang stattfindet.

Ausnahme: Für die Herausgabe von Unterlagen und Daten steht dem Steuerberater ggf. ein Zurückbehaltungsrecht vor, wenn Sie Honorarrechnungen noch nicht beglichen haben.

4. Gibt es Probleme mit dem Finanzamt?

Nein, es steht Ihnen frei, wer Ihnen bei der Einhaltung der steuerlichen Pflichten hilft.

Sie haben rechtliche oder steuerliche Fragen?
Unsere Experten helfen Ihnen weiter.

Telefon: 0611 9500 35 0 | Fax: 0611 9500 35 98 | beratung@hsf-rechtundsteuern.de